Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung von HyghFleet, HyghTrack, HyghRent, HyghCheck und HyghsoftID, für Telematik-Hardware und für individuelle Entwicklungsleistungen von HYGHSOFT.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen HyghSoft, Inhaber Samet Gülhan, Voßweg 18, 45896 Gelsenkirchen (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde").
(2) Gegenstand sind die Bereitstellung der Software HyghFleet, HyghTrack, HyghRent, HyghCheck und HyghsoftID als Dienst über das Internet, die Lieferung von Telematik-Hardware sowie individuelle Entwicklungsleistungen.
(3) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, außer der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Für Endnutzer, die als Verbraucher ein HyghsoftID-Konto anlegen oder HyghRent nutzen, gilt § 12 vorrangig.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) HyghFleet ist eine Verwaltungsplattform für Vermietungen und wird als Software-as-a-Service bereitgestellt. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot und aus den gebuchten Modulen.
(2) HyghTrack stellt Telematikdaten der angebundenen Geräte dar. Voraussetzung ist geeignete Hardware im Fahrzeug und deren Mobilfunkanbindung.
(3) HyghRent ist ein Portal, über das die Kunden des Kunden Buchungen, Belege und Nachrichten einsehen können. Ob und in welchem Umfang Funktionen freigeschaltet sind, entscheidet der Kunde.
(4) HyghCheck ist ein unternehmensübergreifendes Warn- und Informationssystem. Es liefert Suchergebnisse zu eingetragenen Personen, keine Bonitätsbewertung und keinen Punktwert. Ergänzend gilt § 8.
(5) HyghsoftID ist das Anmeldeverfahren für alle Dienste des Anbieters und wird für Endnutzer unentgeltlich bereitgestellt.
(6) Telematik-Hardware (GPS-Tracker, Blackbox, CAN-Reader, Zubehör) wird fertig konfiguriert geliefert. Der fachgerechte Einbau obliegt dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(7) Individuelle Entwicklungsleistungen werden nach dem im Angebot beschriebenen Umfang in Etappen erbracht.
(8) Der Anbieter entwickelt die Dienste laufend weiter. Funktionen können hinzukommen, sich ändern oder entfallen, solange der vertraglich geschuldete Zweck erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigt der Anbieter mit angemessener Frist an.
§ 3 Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots in Textform zustande.
(2) Verträge über Software-as-a-Service laufen auf unbestimmte Zeit und sind ohne Mindestlaufzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündbar, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor bei erheblichem Verstoß gegen § 6 oder § 8.
(4) Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden auf Anforderung für 30 Tage in einem gängigen Format zum Abruf bereit und löscht sie anschließend. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Der Anbieter ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG, es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und keine Umsatzsteuer berechnet. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, treten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer an ihre Stelle. Der Anbieter kündigt das rechtzeitig in Textform an.
(2) Entgelte für Software-as-a-Service sind monatlich im Voraus fällig, Hardware bei Lieferung, Entwicklungsleistungen je Etappe nach Abnahme.
(3) Guthaben für HyghCheck werden auf Anfrage des Kunden vom Anbieter freigegeben und in Rechnung gestellt. Freigegebenes Guthaben verfällt nicht und wird nicht in Geld zurückerstattet.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
§ 5 Verfügbarkeit und Wartung
(1) Der Anbieter betreibt die Plattform mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Eine abweichende Vereinbarung ist im Einzelfall möglich und bedarf der Textform.
(2) Ausgenommen sind angekündigte Wartungsfenster sowie Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere die Verfügbarkeit von Mobilfunk und Satellitennavigation, Störungen beim Endgerät des Kunden und höhere Gewalt.
(3) Wartungsarbeiten legt der Anbieter nach Möglichkeit in nachfrageschwache Zeiten und kündigt sie an, außer bei Sicherheitsvorfällen, die sofortiges Handeln erfordern.
§ 6 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz von Ortung, Telematik und Wegfahrsperre rechtlich zulässig erfolgt. Dazu gehört insbesondere, Fahrer, Mieter und Beschäftigte vorher zu informieren, eine tragfähige Rechtsgrundlage zu haben und, soweit Beschäftigte betroffen sind, § 26 BDSG sowie bestehende Mitbestimmungsrechte zu beachten.
(2) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Aktualität der eingepflegten Daten verantwortlich und dafür, dass er zu ihrer Erhebung berechtigt ist.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht weitergegeben werden. Den Verdacht auf einen unbefugten Zugriff meldet der Kunde unverzüglich.
(4) Der Kunde vergibt Rechte an seine Mitarbeiter nach dem Grundsatz der geringstmöglichen Berechtigung und entzieht sie beim Ausscheiden.
(5) Untersagt ist es, die Dienste automatisiert in einem Umfang abzurufen, der den Betrieb beeinträchtigt, Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder die Software zurückzuentwickeln, soweit § 69e UrhG dem nicht entgegensteht.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Dienste im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
(2) An individuellen Entwicklungsleistungen erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht am Arbeitsergebnis. Bestehende Bausteine, Bibliotheken und das allgemeine Know-how des Anbieters bleiben davon unberührt und dürfen weiterverwendet werden.
(3) Die Daten des Kunden bleiben dessen Eigentum. Der Anbieter verarbeitet sie ausschließlich weisungsgebunden.
§ 8 Besondere Bedingungen für HyghCheck
(1) Der Kunde darf eine Person nur eintragen, wenn ein konkreter, belegbarer Sachverhalt vorliegt und der Sachverhalt erheblich ist. Eintragungen wegen Meinungsverschiedenheiten, wegen berechtigter Mängelrügen oder aus Verärgerung sind unzulässig.
(2) Vor einer Eintragung wegen offener Forderungen ist die betroffene Person zu mahnen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
(3) Der Kunde trägt nur Daten ein, die er selbst rechtmäßig erhoben hat, und hält sie aktuell. Entfällt der Grund, insbesondere bei Ausgleich der Forderung, nimmt er den Eintrag unverzüglich zurück.
(4) Abfrageergebnisse dürfen ausschließlich zur Prüfung des konkreten Vertragsverhältnisses verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.
(5) Ein Suchergebnis begründet keine automatische Ablehnung. Die Entscheidung trifft der Kunde in eigener Verantwortung und im Einzelfall.
(6) Der Anbieter prüft geteilte Einträge vor Freischaltung und kann Einträge ablehnen oder zurücknehmen, die diesen Bedingungen nicht genügen. Bei wiederholten Verstößen kann er den Zugang zu HyghCheck sperren.
(7) Die Parteien schließen eine Vereinbarung nach Art. 26 DSGVO über die gemeinsame Verantwortlichkeit. Sie regelt insbesondere, wer Betroffene informiert und wer Betroffenenrechte bedient.
§ 9 Datenschutz
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Er geht diesen Bedingungen im Konfliktfall vor.
(2) Die Verarbeitung findet auf Servern in Deutschland statt. Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind in der Datenschutzerklärung benannt.
(3) Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Gewährleistung
(1) Für Hardware gilt die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Unternehmern.
(2) Für die Software schuldet der Anbieter die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit. Mängel beseitigt er innerhalb angemessener Frist. Unwesentliche Abweichungen begründen keinen Mangel.
(3) Telematikdaten, insbesondere Position, Geschwindigkeit und Werte aus dem Fahrzeugbus, sind Messwerte. Eine Garantie für lückenlose Erfassung oder für eine bestimmte Genauigkeit wird nicht übernommen. Sie eignen sich nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen mit erheblicher Tragweite.
§ 11 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für Datenverlust haftet der Anbieter nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er die Dienste entgegen § 6 oder § 8 eingesetzt hat.
§ 12 Endnutzer und Verbraucher
(1) Für Endnutzer, die ein HyghsoftID-Konto anlegen oder HyghRent nutzen, gelten §§ 1 bis 11 nicht, soweit sie Unternehmerregelungen enthalten.
(2) Das Konto ist unentgeltlich und kann jederzeit ohne Frist in den Einstellungen gelöscht werden. Der Anbieter kann das Konto mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, bei Missbrauch auch fristlos sperren.
(3) Der Mietvertrag über ein Fahrzeug kommt ausschließlich zwischen dem Endnutzer und der jeweiligen Vermietung zustande. Der Anbieter stellt nur die technische Plattform und wird nicht Vertragspartei.
(4) Gesetzliche Widerrufsrechte gegenüber der Vermietung bleiben unberührt und richten sich gegen diese.
§ 13 Änderungen dieser Bedingungen
Der Anbieter kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamkeitsdatum kündigen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.
(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: 30.08.2026. Die markierten Platzhalter sind vor Verwendung auszufüllen. Diese Bedingungen sind an den tatsächlichen Leistungen ausgerichtet, ersetzen aber keine Rechtsberatung und sollten vor dem Einsatz anwaltlich geprüft werden. Das gilt besonders für § 8 und § 13.